Kostenübernahme

Wie läuft das eigentlich ab, wenn man Unterstützung benötigt? An wen wende ich mich? Dauert das lange? Was brauche ich, um Unterstützung für mich selbst oder einen Angehörigen zu erhalten? Muss man da einen Antrag stellen? Werden die Kosten für Betreuung und Pflege übernommen?

Wenn eine Situation eintritt, bei der jemand einer Betreuung bedarf, entstehen bei den Angehörigen viele Fragen.

Wir erläutern Ihnen detailliert und individuell, was in Ihrem Falle getan werden sollte, helfen Ihnen bei der Beantragung und geben Ihnen wertvolle Tipps.

Betreuung durch die Lebensgestalter – Pflegesach- & Entlastungsleistungen

Sobald Sie feststellen, dass ein Angehöriger nicht mehr gut alleine zurechtkommt, kann dieser bei seiner Pflegekasse einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen. Der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) begutachtet die Lebenssituation und die Fähigkeiten des Antragsstellers und ermittelt nach einem Punktesystem den Pflegegrad.

Übersicht: Die Pflegegrade

Pflegegrad 1:
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 2:
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 3:
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 4:
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten

Pflegegrad 5:
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Pflegesachleistungen und Antrag auf Kombileistungen

Einfache Handhabung für Sie: Die Lebensgestalter rechnen bei der Anerkennung eines Pflegegrades die Leistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bleibt nach der Erstellung eines Betreuungsplans noch Geld vom Budget der Pflegesachleistungen übrig, wird dieses anteilig direkt an die betreute Person ausgezahlt. Bitte beachten Sie: zuvor muss hier der Antrag auf Kombileistungen gestellt worden sein.

Bitte wenden Sie sich jederzeit gerne mit Ihren Fragen vertrauensvoll an uns. Wir kennen die regionalen Ansprechpartner und helfen Ihnen gerne weiter.

Ich habe eine Frage zu den Pflegegraden oder der Pflegekasse

Entlastungsleistungen

Der Entlastungsbetrag steht für zusätzliche Unterstützung zur Verfügung, wie etwa Hilfe im Haushalt und Alltagsgestaltung. Liegt mindestens Pflegegrad 1 vor, erhalten betroffene Personen, zusätzlich zu den Sachleistungen, monatlich 125 € an Entlastungsleistungen, welche die Lebensgestalter direkt und unkompliziert bei den Pflegekassen abrufen. Haben Sie diese Leistung noch nicht in Anspruch genommen, spart sich der monatliche Betrag an. Jeweils am 30. Juni eines Jahres verfällt jedoch der Anspruch der angesparten Beträge des Vorjahres.

Wir beraten Sie, damit Ihnen dieser Anspruch nicht verloren geht!

Sie erhalten ein ärztliches Attest – Leistungen der Krankenkasse

Bevor Sie beispielsweise einen Urlaub antreten oder für eine OP ins Krankenhaus müssen, rufen Sie einfach bei uns an und schildern uns Ihre Situation. Klären Sie umgehend mit Ihrer Krankenkasse, ob Sie eine Haushaltshilfe erhalten und bitten Sie Ihren Hausarzt um ein Attest.

Wir besprechen mit Ihnen, in welchen Bereichen Sie Hilfe brauchen und klären die Kostendeckung mit der Krankenkasse ab. In einem Vertrag werden die Gegebenheiten schriftlich fixiert. Wenn Sie einverstanden sind, einfach den Vertrag unterschreiben und an uns zurücksenden. Sie erhalten von uns sofort die Zusage zur Dienstaufnahme. Dieser Prozess dauert im Regelfall 2 bis 3 Tage.

Wir unterstützen bei der Pflege durch Angehörige

In vielen Familien werden alte Menschen liebevoll durch die Angehörigen betreut. Zumeist sind es die Frauen, die sich aufopfernd um die Mutter oder Schwiegermutter kümmern, um den Onkel, der an Demenz erkrankt ist, oder die Schwester, die zwei Kleinkinder zuhause hat und den Arm gebrochen hat.

In vielen Familien ist es jedoch nicht möglich, die hilfsbedürftigen Verwandten ganztägig im Alltag zu unterstützen. Die Lebensgestalter bieten Ihnen und Ihren Verwandten genau die zusätzlichen Leistungen an, die in der jeweiligen Situation benötigt werden.

Wir begrüßen die Unterstützung durch die Familienmitglieder und sind dankbar für alles Wissenswerte, was wir über die zu betreuende Person erfahren.

In Kürze bieten wir Ihnen wertvolle Tipps und Hilfen durch unseren Online-Blog an.

Lassen Sie sich von uns kostenlos beraten, wir sind der erfahrenste Dienstleister der Region.

Ich möchte mich beraten lassen

Verschenken Sie Zeit!

Nicht immer können sich Angehörige umfassend um Ihre Eltern kümmern. Sie wohnen nicht am gleichen Ort, sind in Vollzeit berufstätig und können tagsüber Ihrer Mutter oder Ihrem Vater keine Gesellschaft leisten. Die Eltern sind nicht pflegebedürftig, sondern benötigen einfach ein bisschen Gesellschaft oder möchten ein-, zweimal die Woche zum Seniorensport gefahren werden und brauchen dort Hilfe beim An- und Auskleiden.

In diesem Falle bieten Ihnen die Lebensgestalter die Möglichkeit, stundenweise Gesellschaft zu buchen. Gerne kommen wir zu Ihrer Mutter oder Ihrem Vater, sooft und solange Sie es jeweils wünschen. Wir leisten Gesellschaft in Haus und bei Sport- und Freizeitaktivitäten draußen.

Bitte rufen Sie uns jederzeit gerne an und lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen.

Verschenken Sie Zeit!

Die Lebensgestalter bieten liebevolle Betreuung und verhelfen den Senioren zu unvergesslichen Stunden. Mal wieder ins Kino gehen, zum Tanztee oder in den Zoo. Ohne Begleitung ist dies undenkbar. Mit den Lebensgestaltern jedoch ist das ganz einfach.

Verschenken Sie einen Gutschein!

So erreichen Sie uns

0831 9604570
Die Lebensgestalter
CamboSenior GmbH
Salzstraße 13
87435 Kempten

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