Bezüglich der Kosten für häusliche Pflege unterscheidet man zwischen der Krankenversicherung (gesetzliche Krankenversicherung) und der Pflegeversicherung (gesetzliche Pflegeversicherung).
Hier erfahren Sie, was diese beiden Versicherungen in Bezug auf häusliche Pflege abdecken:
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt medizinische Leistungen ab, einschließlich bestimmter medizinischer Dienstleistungen, die im Rahmen der häuslichen Pflege erbracht werden. Dazu gehören z.B. die medizinische Versorgung, Medikamente und medizinische Geräte, Pflegeleistungen, die von spezialisierten, medizinisch ausgebildeten Pflegekräften erbracht werden oder auch therapeutische Maßnahmen.
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt jedoch nicht die Kosten für nicht-medizinische Pflegeleistungen ab, wie sie bei der Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens (z. B. Baden, Anziehen, Essen) anfallen. Diese nicht-medizinischen Pflegeleistungen werden von der Pflegeversicherung abgedeckt.
Eine Ausnahme stellen die sogenannten Assistance Leistungen nach SGB V §38 dar, beispielsweise, wenn jemand nach einem Unfall Hilfe zuhause benötigt. Diese Leistungen übernimmt die Krankenkasse! Bequem für Sie: die Lebensgestalter rechnen direkt mit der Kasse ab. Siehe dazu Hilfe im Notfall.
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist darauf ausgerichtet, Pflegebedürftigen Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens zu bieten, einschließlich der häuslichen Pflege.
Die Pflegeversicherung deckt folgende Leistungen für häusliche Pflege ab
Pflegebedürftige Personen haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie von Familienangehörigen oder nicht professionellen Pflegepersonen gepflegt werden. Das Pflegegeld kann verwendet werden, um die Pflegeperson finanziell zu unterstützen.
Pflegebedürftige können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen, die von professionellen Pflegediensten erbracht werden. Diese Leistungen umfassen die Unterstützung bei der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Wird nicht der volle Betrag für Pflegesachleistungen ausgeschöpft, kann ein Antrag auf Kombileistung gestellt werden. In diesem Fall wird dem Pflegebedürftigem das Pflegegeld anteilig ausbezahlt.
Ab Pflegegrad 1\\r erhalten die betroffenen Personen zusätzlich zu den Sachleistungen 125 € monatlich\\r an Entlastungsleistungen. Die Lebensgestalter rufen diesen Betrag für Sie bei\\r den Pflegekassen ab. Haben Sie diese Leistung noch nicht in Anspruch genommen?\\r Der monatliche Betrag kann angespart werden. Die Beträge aus dem Vorjahr\\r verfallen jedoch am 30. Juni des Folgejahres.
\"},\"id\":\"dbe65695-a235-46c7-a0d3-f70a1030a35d\",\"isHidden\":false,\"type\":\"text\"}]"},"id":"9cb939d6-3247-45d1-be1c-e9924a0b5829","isHidden":false,"type":"text"}]Die Pflegeversicherung übernimmt in Fällen, bei denen eine Person nicht mehr zuhause betreut werden kann, die Kosten für die Tages- und Nachtpflege in einer Pflegeeinrichtung oder in spezialisierten Tagespflegeeinrichtungen.
In bestimmten Situationen, wie bei vorübergehender Abwesenheit der Pflegeperson oder zur Entlastung der Angehörigen, kann die Pflegeversicherung die Kosten für Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege in einem Pflegeheim decken.
Die Höhe der Leistungen hängt von der Pflegestufe oder dem Pflegegrad ab, den die betroffene Person nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder den Medizinischen Dienst der Pflegeversicherung (MDP) erhalten hat.