Für alle Menschen ist es zuhause am schönsten. Die gewohnte Umgebung, die gewohnten Gegenstände, eine über Jahre eingespielte Tagesroutine. Das ist vertraut und gibt Sicherheit. Erst recht, wenn der Alltag nicht mehr so einfach zu bewältigen ist.
Die Leistungen der Lebensgestalter sind so vielfältig wie die betreuten Menschen mit ihren Bedürfnissen. Natürlich können Lebensbegleiter nicht alle Aufgaben übernehmen, die eine hilfsbedürftige Person früher geleistet hat. Für bestimmte Spezialgebiete, wie Garten-, Maler- und Renovierungsarbeiten oder auch eine Grundreinigung im Haushalt besorgen die Lebensgestalter in Absprache mit dem Auftraggeber Fachunternehmen.
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Wir haben schon viele wundervolle Lebensgestalter im Team. Suchen auch Sie eine sinnstiftende, abwechslungsreiche Aufgabe? Dann werden auch Sie ein Lebensgestalter!
Wo ist der Unterschied?
Die nichtmedizinische Betreuung von Menschen nennt sich im allgemeinen Sprachgebrauch „Alltagsbegleitung“. Diese Unterstützung kann von einer Vielzahl von Personen in Anspruch genommen werden, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer täglichen Aktivitäten benötigen. Die Unterstützung kann zum Beispiel in den Bereichen Körperpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Mobilität und Freizeitgestaltung erfolgen.
Die Lebensgestalter unterstützen somit in allen alltäglichen Lebensbereichen, je nachdem, was im individuellen Fall gewünscht wird.
Bitte beachten Sie: Die Lebensgestalter übernehmen keine Behandlungspflege nach SGB V, wie beispielsweise Wundversorgung oder Medikamentengabe. Hier arbeiten wir mit anderen ambulanten Diensten zusammen.
Die Lebensgestalter unterstützen Menschen individuell in Ihrem Alltag und bei der Grundpflege. Als unsere Aufgabe sehen wir es an, die Lebensqualität zu erhalten und zu verbessern. Wir begleiten beim Einkauf und zu Behörden sowie zu Arztterminen. Wichtig ist vor allem, dass wir viel Zeit und Zuwendung schenken. Dies machen wir nicht „für den Betroffenen“, sondern wir machen alles MIT dem Betroffenen. So lange es geht. Es gilt, jeden Tag und das Leben so schön und so selbstbestimmt wie möglich zu gestalten.
Unsere Leistungen im Überblick
Wenn Sie krank werden, der Partner jedoch die Kinder nicht betreuen kann und es niemand anderen gibt, der die minderjährigen Kinder versorgen kann, haben Sie als gesetzlich Versicherte Anspruch auf Familienpflege. Großeltern können bei der Betreuung der Kleinen übrigens nicht „zwangsverpflichtet“ werden.
Die Lebensgestalter kümmern sich um alle anfallenden Arbeiten im Haushalt und die Versorgung der Kinder, vom Essen bis zu den Fahrten zum Sport.
Die Familienpflege läuft im Bedarfsfall bis zu 26 Wochen - sofern Kinder in der Familie versorgt werden müssen, die nicht älter als zwölf sind. Zur Beantragung ist ein ärztliches Attest erforderlich, sodass bei der Krankenkasse dann der Antrag gestellt werden kann.
Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen, die bei der Betreuung und Pflege ihrer Kinder zu Hause Unterstützung benötigen, können ebenfalls auf liebevolle Unterstützung durch die Lebensgestalter zählen.
Sie möchten wissen, ob eine Unterstützung durch die Lebensgestalter finanziell in Ihrem Fall abgesichert ist? Fragen Sie unsere Berater!
Eine Alltagsbegleitung ist altersunabhängig.
Über die Versorgung mit allem Notwendigen hinaus, wie Haushaltsführung und Begleitung zum Arzt, bieten die Lebensgestalter etwas, über das medizinische Betreuer und Pflegepersonal nicht verfügen:
ZEIT
Wir spielen mit Ihnen „Mensch ärgere dich nicht“ oder die „Siedler“, hören Ihnen gut zu, wenn Sie uns Ihre Erlebnisse schildern, wir basteln mit Ihnen, lesen Ihnen vor oder unterstützen Sie beim Handarbeiten oder beim Kreuzworträtsel – wir ermuntern Sie, Ihre früheren Lebensgewohnheiten beizubehalten oder wiederaufzunehmen.
Gerne begleiten wir Sie auch außerhalb des Zuhauses und gehen mit Ihnen gemeinsam „eine Runde durch den Wald“ oder machen einen Ausflug mit Ihnen.
Ich wünsche eine Alltagsbegleitung
Ob es soziale Kontakte sind, wie der Besuch bei einer alten Freundin, die Teilnahme an einem Seniorennachmittag, oder ob es die Begleitung beim Spazierengehen ist – die Lebensgestalter ermöglichen Ihnen, Ihre Kontakte zu anderen Menschen zu pflegen.
Ihre Angehörigen können sich darauf verlassen, dass Ihnen immer dieselben ein, zwei vertrauten Lebensgestalter zur Seite stehen, Sie in allem unterstützen und sich liebevoll um Sie kümmern.
Wir sind für Sie da, beispielsweise in diesen Feldern:
Ich wünsche eine Seniorenbetreuung
Wir verfügen über eine langjährige Erfahrung in der Betreuung dementer Personen und kennen die kognitiven und körperlichen Einschränkungen, die mit einer neurologischen Erkrankung, wie Demenz oder Parkinson einhergehen. Unser Personal ist im Umgang mit dementen Menschen speziell geschult.
Wir nehmen die Bedürfnisse dementer Menschen ernst und gehen liebevoll auf ihre Bedürfnisse ein. Wir nehmen demente Menschen so an, wie sie sind und geben ihnen geregelte Abläufe, Halt und Sicherheit. Wir sorgen für eine Wohlfühl-Atmosphäre!
Besonders wichtig bei Demenz ist die sogenannte Bezugspflege, bei der sich ein, zwei vertraute Personen um die zu betreuende Person kümmern. Die Bezugspflege hat vier entscheidende Vorteile gegenüber der Gruppenpflege, bei der wechselnde Pflegepersonen die Patienten versorgen.
Kurz gesagt: Durch Bezugspflege verbessert sich die Lebensqualität der Pflegebedürftigen und individuelle Bedürfnisse können besser erfüllt werden.
Ich habe eine Frage zur Demenz-Betreuung
Ob beim Start in den Tag oder abends vor dem zu Bett gehen, die Lebensgestalter unterstützen in der täglichen Körperhygiene, sei es beim Zähneputzen oder Duschen. Wir übernehmen für Sie das Herauslegen sauberer Wäsche, unterstützen beim An- und Auskleiden und Kämmen. Dabei achten wir darauf, dass alles, was noch selbst vorgenommen werden kann, auch weiterhin selbstbestimmt ausgeführt wird. Es ist unser Ziel, die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu erhalten.
Zur Grundpflege gehört auch die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, wie das mundgerechte Zubereiten der Nahrung oder auch ggf. die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Der Einkauf oder das Zubereiten von Speisen, Aufwaschen und andere Tätigkeiten im Haushalt gehören hingegen zur „Unterstützung im Haushalt“.
Ich habe eine Frage zur Grundpflege
Im Rahmen unserer Betreuung vor Ort unterstützen wir nach Bedarf im Haushalt.
Zur hauswirtschaftliche Versorgung gehört weit mehr als der Einkauf. Wir verstehen darunter auch die Beratung beim wöchentlichen Speiseplan, den Einkauf an sich und das Verstauen der Vorräte. Wir fahren mit Ihnen zum Einkaufen oder besorgen alles nach Ihren Wünschen.
Wir achten darauf, dass die jeweiligen Gerichte dann auch gekocht und gegessen werden. Gemeinsam mit Ihnen putzen wir Gemüse, schnibbeln, dünsten und braten – Sie machen mit, soweit es Ihnen möglich ist. Gerne kochen wir auch für Sie.
Kleinere Arbeiten im Haushalt, wie das Aufräumen nach dem Kochen und Essen oder auch das Gießen von Ihren Zimmerpflanzen übernehmen wir gerne. Bitte beachten Sie: Wir übernehmen keine reinen Putzarbeiten wie es den Arbeitsbereichen einer Reinigungsfirma entspräche.
Im Rahmen der Betreuung unterstützen wir punktuell im Haushalt. So bringen wir das Bad nach der Grundpflege, oder die Küche nach dem Essen wieder in Ordnung. Wir kümmern uns um die Wäsche und räumen diese in den Schrank. Und, wenn die betreute Person es noch schafft, motivieren wir sie mitzumachen, denn das trägt dazu bei, die Selbstständigkeit aufrecht zu erhalten.
Die Lebensgestalter sind eine von den Kassen anerkannte, Beratungsstelle.
Die Pflegeberatung nach § 7 a SGB XI bieten wir Ihnen an, wenn Beratungsbedarf vor Beantragung eines Pflegegrades besteht und sobald ein Pflegegrad vorhanden ist und Sachleitungen bezogen werden. Hier geht es ausschließlich um Organisatorisches in der Pflege, beginnend bei den Überlegungen, wie die hilfsbedürftige Person zuhause versorgt werden kann. Weiterhin geht es hier um die Erstellung eines Versorgungsplans, u.a. mit der Auswahl an Leistungen präventiver oder rehabilitierender Art, oder Pflegekursen für Angehörige.
Auf diese Leistungen haben Sie einen Anspruch:
Beratungen nach Pflegegrad
Pflegegrad: Pflichtberatungseinsätze
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Pflegegrad 1: Anspruch auf eine Beratung pro Halbjahr (freiwillig)
Pflegegrad 2: jeweils 1x im ersten und 1x im zweiten Halbjahr
Pflegegrad 3: jeweils 1x im ersten und 1x im zweiten Halbjahr
Pflegegrad 4: jeweils 1x im Quartal (pro Vierteljahr)
Pflegegrad 5: jeweils 1x im Quartal (pro Vierteljahr)
Bitte beachten Sie: Die Pflichtberatung ist für alle ab Pflegegrad 2 verpflichtend, die von Angehörigen gepflegt werden. Sie erfolgt gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI und unterscheidet sich von der zuvor erwähnten, freiwilligen Pflegeberatung.
Die Pflichtberatungen werden direkt mit den gesetzlichen und privaten Pflegekassen abgerechnet.
Die Teilnahme an den Beratungen in den Pflegegraden 2 – 3 ist Pflicht, selbst wenn sich die zu pflegende Person z.B. in einer Reha-Einrichtung befindet! Wird auch nach dem Erhalt eines Erinnerungsschreibens kein Beratungstermin wahrgenommen, kann eine Kürzung des Pflegegeldes erfolgen.
Die Beratungseinsätze, meist bei der hilfsbedürftigen Person zuhause, haben zum Ziel, eine gute Pflege zu Hause sicherzustellen. Die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen werden dabei von uns individuell beraten und nach den Bedürfnissen unterstützt.
Sie erhalten bei uns hilfreiche Tipps und Informationen. Mit unserer 10-jährigen Erfahrung im Pflegebereich können wir Ihnen schnell und effizient helfen, Probleme bei der Pflege zu lösen. Wir erläutern Ihnen den Einsatz von Hilfsmitteln, die die Pflege erleichtern und beantragen diese für Sie.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder im Portal Pflege.de.
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Wie schnell kommt es anders als man denkt im Leben …
Die Lebensgestalter haben das Herz auf dem rechten Fleck und springen in diesen Situationen ein.
Sie pflegen Ihre demente Mutter, müssen nun aber selbst z.B. ins Krankenhaus. Es ist niemand da, der die Pflege der Mutter für diese Zeit übernimmt.
Sie kümmern sich aufopferungsvoll um Ihren Bruder im Rollstuhl. Nun stehen Sie im Zwiespalt: Kann ich einmal im Jahr mit der eigenen Familie ausspannen und für zwei Wochen in den Urlaub fahren?
Die Lebensgestalter springen für Sie ein. So umfangreich, wie Sie es wünschen und es Ihr Angehöriger braucht.
Die „Verhinderungspflege“ ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Sie tritt immer dann stunden-, tage- oder wochenweise für Sie ein, wenn Sie selbst verhindert sind. Ob Sie Überstunden machen, ins Krankenhaus müssen oder Freizeit wahrnehmen möchten, ist dabei unerheblich. Sie haben Anspruch bis zu sechs Wochen (42 Tage) Verhinderungspflege im Kalenderjahr.
Das Gesamtbudget für die Verhinderungspflege beträgt aktuell 1.612 Euro im Jahr. Wenn Sie das zusätzliche Budget der Kurzzeitpflege für eine Betreuung in einer stationären Einrichtung nicht benötigen, können Sie mit der Hälfte von diesem Betrag das Budget der Verhinderungspflege (806 € pro Jahr) aufstocken. Damit kann das Budget für die Verhinderungspflege auf insgesamt 2.418 € pro Jahr anwachsen.
Achtung: Dieser Anspruch verfällt jeweils zum 31.12 eines Jahres!
Voraussetzung für die Gewährung der Verhinderungspflege
Sie haben Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn Sie Ihren Angehörigen bereits seit mindestens 6 Monaten zuhause versorgt haben. Dies gilt für die Pflegegrade 2-5.
Bitte sprechen Sie uns umgehend an, wenn Sie wissen möchten, ob Sie Anspruch auf Verhinderungspflege haben!
Hierbei geht es um Sie selbst: Wenn Sie vorübergehend aufgrund von Verletzungen, Krankheiten oder anderen Umständen auf häusliche Hilfe angewiesen sind, bis Sie sich erholen oder Ihre Unabhängigkeit wiedererlangen, können Sie ebenfalls die Lebensgestalter in Anspruch nehmen.